MEHR SOLIDARITÄT STATT WENIGER
Dies gilt auch für eine teilweise einkommensunabhängige Kopfpauschale (z.B. Zusatzbeitrag). Mit der laut Koalitionsvertrag angestrebten Einführung von „einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden", wird das seit Jahrzehnten bewährte solidarische Prinzip der Finanzierung beseitigt, wonach innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung der soziale Ausgleich zwischen den Starken und Schwachen über einkommensabhängige Beiträge zumindest bis zur Beitragsbemessungsgrenze stattfindet.
Ein großer Teil der Versicherten würde von milliardenschweren Zuschüssen aus Steuermitteln abhängig, erläutert der Diözesanvorsitzende Ulrich Kirchgäßner.
Besonders betroffen wären niedrige bis mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern. Es würde ein sehr aufwändiges und fehlerträchtiges Antragsverfahren eingeführt, und unsere Gesellschaft würde mit einem zusätzlichen „Bürokratiemonster" belastet.
Stattdessen fordert der Familienbund eine Reform, bei der die solidarischen Elemente der Finanzierung gestärkt und nicht weiter geschwächt werden.
Dazu gehören die Beibehaltung einkommensabhängiger Beiträge unter Einbeziehung aller Einkünfte in Verbindung mit der Anhebung bis hin zur Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Pflichtversicherungsgrenze, die strikte Einführung des Prinzips der Familienversicherung (Mitversicherung aller Angehörigen ohne eigenes sozialversicherungs-pflichtiges Einkommen) sowie die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung (gleich hohe Beteiligung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer).
Der Familienbund ist der Auffassung, dass MEHR SOLIDARITÄT STATT WENIGER im Gesundheitswesen durch die Einbeziehung aller Personengruppen in das System der gesetzlichen Krankenversicherung – also durch eine Bürgerversicherung erreicht werden kann.
