MYTHOS FAMILIENFÖRDERUNG AM BEISPIEL KINDERGELD  

 
 

 

Angeblich gibt der Staat jährlich sehr viel Geld­ für Familienförderung aus - ­von über 200 Mrd. Euro ist die Rede. Ein großer Teil, nämlich ­über 20 % davon, ­entfällt auf das Kindergeld. In Deutschland gilt: Den Betrag, den man mindestens braucht, um menschenwürdig in unserer Gesellschaft leben (existieren) zu können, darf der Staat nicht antasten. Dieses Existenzminimum darf deshalb auch nicht besteuert werden. In der Steuererklärung wird das Existenzminimum der Erwachsenen als "Grundsteuerfreibetrag" berücksichtigt. Natürlich darf auch das Existenzminimum der Kinder nicht besteuert werden. Zu diesem Zweck gibt es den so genannten Kinderfreibetrag oder eben das Kindergeld. Dann aber ist klar: Das Kindergeld ist keine besondere Förderung für Familien, denn durch das Kindergeld wird lediglich Kindern das Existenzminimum gewährt - ein Recht das allen Staatsbürger*innen zusteht und vom Grundgesetz garantiert ist.
 
Mehr und detailliertere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.
Sehen Sie sich dazu auch unseren Erklärfilm an.