Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung
Forderung des Familienbunds an die Koalitionspartner
Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) mahnen die seit Jahrzehnten ungelöste Benachteiligung von Familien in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung an.
2001 hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern bei der Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge verfassungswidrig belastet werden, weil der neben den Geldbeiträgen erbrachte und ebenso systemnotwendige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Die Verbände fordern die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. „Das Kinderexistenzminimum muss auch in der Sozialversicherung von Abgaben freigestellt sein. Im Steuerrecht ist das längst der Fall“, sagt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.
Mehr dazu in der Pressemitteilung.
