Erhöhung des Kindergeldes zum 1.1.2021
10.08.2020 |
Bundeskabinett beschließt 2. Familienentlastungsgesetz und entlastet damit nicht nur Familien
Der Familienbund der Katholiken begrüßt grundsätzlich das heute vom Bundeskabinett beschlossene 2. Familienentlastungsgesetz. Die geplante Erhöhung des Kindergeldes um 15 Euro zu Beginn des nächsten Jahres ist eine wichtige Unterstützung von Familien mit unteren und mittleren Einkommen. Für viele Familien wird das Kindergeld ohnehin mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Der Entwurf sieht darüber hinaus eine Anhebung des Kinderfreibetrags sowie die Beseitigung der „kalten Progression“ für die Jahre 2021 und 2022 vor. Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann erklärte heute dazu in Berlin: „Der vom Bundesfinanzministerium und nicht vom Bundesfamilienministerium vorgelegte Gesetzentwurf zeigt, dass es bei den Maßnahmen um eine gerechte Besteuerung geht und nicht um Familienförderung. So profitieren von der Beseitigung der kalten Progression alle Erwerbstätigen und nicht nur Eltern. Mit der Kindergelderhöhung holt der Gesetzgeber jetzt nur das nach, was er in der Vergangenheit an Erhöhungen versäumt hat und stellt gerade mal die Kaufkraft des Jahres 2010 wieder her. Von Geldgeschenken oder einem Geldregen für Familien kann, wie vielfach behauptet, beim 2. Familienentlastungsgesetz keine Rede sein. Darstellungen, die das Gesamtvolumen des Gesetzes als Familienförderung bezeichnen, gehen eklatant an der Realität vorbei.“

