Familien brauchen Zeit und Geld

06.06.2020 |

Hilfe durch §56 Infektionsschutzgesetz - Wie funktioniert's? Wie können Familien profitieren? Hier geht's zum Infoblatt

Quelle: Bild von Alexas_Fotos_auf_Pixabay

Vor Kurzem hat die Bundesregierung beschlossen, den Entschädigungsanspruch für erwerbstätige Eltern nach §56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) von 6 auf 10 Wochen (Alleinerziehende 20 Wochen) zu verlängern.
 
Unser Informationsblatt zeigt Ihnen, wie diese gesetzliche Regelung funktioniert und wie Familien von ihr profitieren können, wenn sie wegen fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten während der Corona-Krise in Zeitnot und Geldnot geraten.
 
 
 
 
 
 
 
Hier finden Sie das Informationsblatt und den Gesetzestext zum Download:
 
Datei zum Downloaden

Der Gesetzestext des §56 Infektionsschutzgesetz im Wortlaut

Quelle: Familienbund der Katholiken in der Erzdiözese Freiburg