Familien brauchen Zeit und Geld
06.06.2020 |
Hilfe durch §56 Infektionsschutzgesetz - Wie funktioniert's? Wie können Familien profitieren? Hier geht's zum Infoblatt
Vor Kurzem hat die Bundesregierung beschlossen, den Entschädigungsanspruch für erwerbstätige Eltern nach §56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) von 6 auf 10 Wochen (Alleinerziehende 20 Wochen) zu verlängern.
Unser Informationsblatt zeigt Ihnen, wie diese gesetzliche Regelung funktioniert und wie Familien von ihr profitieren können, wenn sie wegen fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten während der Corona-Krise in Zeitnot und Geldnot geraten.
Hier finden Sie das Informationsblatt und den Gesetzestext zum Download:
Datei zum Downloaden
Der Gesetzestext des §56 Infektionsschutzgesetz im Wortlaut
Quelle: Familienbund der Katholiken in der Erzdiözese Freiburg

