Pressemitteilung - 25 Jahre Trümmerfrauenurteil

07.07.2017 |

25 Jahre Trümmerfrauenurteil: Verfassungsauftrag endlich umsetzen!

 Zum 25. Jahrestag des Trümmerfrauenurteils kritisiert der Familienbund der Katholiken, dass der Gesetzgeber das Urteil immer noch nicht konsequent umgesetzt hat. „Die vom Bundes-verfassungsgericht festgestellte Benachteiligung von Familien in der Rentenversicherung be-steht weiterhin", sagte der Präsident des Familienbundes, Stefan Becker. „Die für die zukünf-tigen Renten unverzichtbare Kindererziehung wird bei der Rentenhöhe viel zu wenig und bei den Rentenversicherungsbeiträgen gar nicht berücksichtigt. Und das, obwohl das Bundesver-fassungsgericht den Gesetzgeber vor 25 Jahren im Trümmerfrauenurteil dazu verpflichtet hat, die Benachteiligung der Familien mit jeder Rentenreform zu verringern. Diesen Verfassungs-auftrag hat der Gesetzgeber eindeutig nicht erfüllt!"

Am 7. Juli 1992 hatten die Karlsruher Richter zugunsten der Trümmerfrau Rosa Rees ent-schieden. Diese hatte neun Kinder großgezogen, die monatlich insgesamt rund 8.500 Mark in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlten, während ihre Mutter jeden Monat eine kleine Rente in Höhe von 346 Mark erhielt. Dazu Stefan Becker: „Dieser Fall veranschaulicht die Ungerechtigkeit eines Rentensystems, das die Kosten der Alterssicherung sozialisiert, aber die Lasten der Kindererziehung privatisiert. Trotz zahlreicher Rentenreformen besteht das Prob-lem weiterhin: Für die kostenaufwendige Erziehungsleistung, die der Rentenversicherung pro Kind ein Plus von durchschnittlich 77.000 Euro beschert, erhält derzeit ein Elternteil eine Rentenerhöhung von nicht einmal 100 Euro. Und bei den Rentenversicherungsbeiträgen wird das Familieneinkommen grundsätzlich in voller Höhe mit dem vollen Beitragssatz herange-zogen. Dass Eltern auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden müssen, hat das Verfassungsgericht in Anknüpfung an das Trümmerfrauenurteil ausdrücklich festgestellt."

Am 3. April 2001 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes widerspricht, wenn in einem umla-gefinanzierten Sozialversicherungssystem bei der Beitragshöhe nicht danach differenziert wird, ob Kinder betreut und erzogen werden. Stefan Becker betont die Bedeutung des Trüm-merfrauenurteils für diese spätere Entscheidung: „Das Trümmerfrauenurteil war der Grund-stein, auf den die Verfassungsrichter neun Jahre später aufbauen konnten. Seither ist klar: Eine familiengerechte Rentenversicherung setzt voraus, dass die Kindererziehung sowohl bei der Rentenhöhe als auch bei den Rentenversicherungsbeiträgen angemessen berücksichtigt wird. Der Familienbund hält daher die Einführung von Kinderfreibeträgen in der Rentenversi-cherung für verfassungsrechtlich notwendig und fordert die Berücksichtigung von drei Jahren Kindererziehungszeit auch für vor 1992 geborene Kinder."

Der Familienbund der Katholiken verfolgt sein Anliegen gemeinsam mit dem Deutschen Fa-milienverband auch vor Gericht. Dem Bundesverfassungsgericht liegen aktuell mehrere Ver-fassungsbeschwerden vor. Am 20. Juli 2017 befasst sich das Bundessozialgericht zum zwei-ten Mal mit dem Anliegen der Familien. Weitere Informationen unter www.elternklagen.de.

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