Familiengerechte Sozialversicherung - Klagen gehen in die nächste Runde
Sie klagen dagegen, dass -trotz einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2001- der durch Erziehung von Kindern erbrachte Beitrag in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung nicht berücksichtigt wird. Und sie haben sich auf den Weg durch die Instanzen gemacht, um ein weiteres Urteil des obersten deutschen Gerichts zu bewirken. Am 30.09.2015 erreichte eine Familie als Zwischenschritt das Bundessozialgericht.
Dort wurde, zur Überraschung von Prozessbeobachtern, ein Urteil auf Beweisergebnisse gestützt, zu denen sich die Kläger nicht äußern konnten. Die Familie sah sich in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt und legte eine Anhörungsrüge ein. Und sie erfuhr vom Bundessozialgericht, dass „die mündlich mitgeteilten Gründe nur die Bedeutung einer vorläufigen Information“ hätten (BSG, Beschluss 29.10.2015, B 12 KR 11/15 C). Die Rechtsbeistände der Familie, Prof. Dr Thorsten Kingreen und der langjährige Richter am Landessozialgericht Dr. Jürgen Borchert, können darüber nur den Kopf schütteln: „Das Gericht
müsste also nun die Rechtsauffassung vertreten, dass die mündliche Urteilsbegründung – entgegen dem Gesetz – gänzlich unverbindlich ist“, so Borchert. Er will eine Wiederaufnahme der Revision erreichen, um zu „hanebüchenen und fehlerhaften“ Urteilsgründen Stellung zu nehmen. Stephan Schwär, der Landesvorsitzende des Familienbundes Baden-Württemberg und selbst Kläger beim BSG, ärgert sich: „Der Umgang von Sozialgerichten mit Familien ist haarsträubend und unverantwortlich – dieses Urteil des BSG ist ein erneuter Beweis dafür“. Mit der schriftlichen Urteilbegründung wird nun eine neue Runde im Einsatz für familiengerechte Beiträge eingeläutet. Einem 15jährigen Einsatz, dem sich der Gesetzgeber nur sehr zögerlich anschließt. SPD und Grüne führten bereits am 24.02.2002 als Regierungsfraktionen die Einführung eines Kinderfreibetrages in der Pflegeversicherung als erforderliche Maßnahmen auf. (BtDS 14/8864). Und der CDU-Bundesparteitag hat sich vor 3 Monaten dafür ausgesprochen, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend den generativen Beitrag von Familien in den Sozialversicherungssystemen zu berücksichtigen und Eltern insbesondere in der Renten- und Pflegeversicherung auf der Beitragsseite zu entlasten – mit Wirkung zu einem Zeitpunkt, wenn sie auf finanzielle Spielräume am meisten angewiesen sind. Hintergrundinformation: Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) haben bereits vor einem Jahr alle kindererziehenden Eltern dazu aufgerufen, sich gegen ungerechte Sozialversicherungsbeiträge zu wehren (www.elternklagen.de). Rund 2.000 Familien folgten bereits diesem Aufruf, 376 Familien legten im Dezember 2015 Verfassungsbeschwerde gegen den neuen „Pflegevorsorgefonds“ ein.
