Große Enttäuschung

01.10.2015 | Pressemitteilung

Freiburger Familienbund zum Urteil des Bundessozialgerichtes vom 30.September 2015:

„Das ist eine große Enttäuschung,“ sagt Stephan Schwär, der Vorsitzende des Familienbundes in Freiburg und Baden-Württemberg und er meint damit nicht, dass die Klage um Beitragsgerechtigkeit für Familien nun per Verfassungsbeschwerde der Klagefamilie nach Karlsruhe kommt.

„Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat unsere Argumentation nicht ernst genommen“, so Schwär weiter.

Nicht nur er, die ganze Zuhörerschaft im Sitzungssaal in Kassel war erstaunt und verwundert, dass die mündliche Begründung des Bundessozialgerichts nicht nur die rechtsfehlerhafte Argumentation des BSG-Urteils vom  5. Juli 2006 wiederholte. Noch verwunderlicher war, dass in der Begründung Daten und Statistiken benannt wurden, die das Bundessozialgericht zu keinem Zeitpunkt zum Gegenstand des Verfahrens gemacht hatte.  Auch hat es mit einer für die Kläger vollkommen überraschenden und teilweise geradezu abwegigen  Argumentation behauptet, die Renten- und die Krankenversicherung seien mit der Pflegeversicherung nicht vergleichbar. 

„Diese Überraschungsentscheidung verletzt den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör“, meinten unisono die Prozessbevollmächtigten der Kläger. Sie hatten in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich zu einer umfassenden Erörterung der Sach- und Rechtslage aufgefordert, die der Senat aber verweigert hatte. Markus Essig, der Vater der Klägerfamilie sagt dazu:

„Das Gericht hat den Dialog mit unseren Prozessvertretern verweigert, seinerseits aber mit Daten und Gutachten konträr zur Fachwelt argumentiert.“

Sowohl Klagefamilie als auch Familienbund haben den festen Willen, nun den Weg zum Bundesverfassungsgericht zu beschreiten.